Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.09.1984 - 3 WF 224/84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 620 c S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstweilige Unterhaltsanordnung; Fehlende Anhängigkeit einer Ehesache; Erlaß einer einstweiligen Verfügung; Unterlassene Umdeutung; Sofortige Beschwerde
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 193
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Naumburg, 04.02.2003 - 8 WF 248/02
Voraussetzungen für den Erlass einer unterhaltsrechtlichen einstweiligen …
b) Die unzulässige sofortige Beschwerde kann auch nicht in eine - innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist (entsprechend § 321 a Abs. 2 Satz 2 ZPO n.F.) zulässige - außerordentliche Beschwerde gegen eine greifbar gesetzwidrige Entscheidung (vgl. Senat, Beschl. v. 24.01.03 - 8 WF 14/03 - ferner OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 193, 194;… vgl. auch Zöller/Philippi, a.a.O., § 620 c, Rdn. 12 ff.) umgedeutet werden, weil das Familiengericht die Prozesskostenhilfe für das beabsichtigte einstweilige Anordnungsverfahren nicht greifbar gesetzwidrig verweigert hat:. - OLG Naumburg, 19.06.2003 - 8 WF 79/03
Sofortige Beschwerde wegen Verweigerung von Prozesskostenhilfe
Die unzulässige sofortige Beschwerde kann auch nicht in eine - innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist (entsprechend § 321 a Abs. 2 Satz 2 ZPO n.F.) zulässige - außerordentliche Beschwerde gegen eine greifbar gesetzwidrige Entscheidung (vgl. Senat, Beschl. v. 24.01.03 - 8 WF 14/03 - ferner OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 193, 194;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 620 c, Rdn. 12 ff.) umgedeutet werden, weil außerordentliche Beschwerden auf Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt sind, in denen Entscheidungen mit dem geltenden Recht schlechthin unvereinbar (…vgl. Zöller/Philippi, a.a.O., § 620 c, Rdn. 12 m.w.N.), d.h. der Rechtsordnung "fremd" sind (…vgl. Zöller/Gummer, a.a.O., § 567 Rdn. 18 b m.w.N.). - OLG Frankfurt, 19.06.2001 - 1 WF 93/01
Anordnung, einstweilige, Beschwerde; Prozeßkostenhilfe, Anordnung, einstweilige
Unterbleibt in dieser Situation eine Sachentscheidung des Gerichts über die beantragte einstweilige Anordnung, ist dies als greifbar gesetzeswidrig anzusehen (vgl. OLG Ffm., FamRZ 1985, S. 193 f).